Sie wisse nicht, was dann mit ihm passiert sei. Er habe mit ihr zu sprechen begonnen «wie mit einer Putzfrau», habe sie die ganze Zeit eingeschlossen, habe sie behandelt wie eine Nutte, habe über ihre Klamotten entscheiden wollen und sei wie ein wilder Sexsüchtiger gewesen (pag. 22 f. Z. 91 ff.). Der Beschuldigte selber erklärte, er habe in der ersten Woche nach der Ankunft der Straf- und Zivilklägerin mit ihr schlafen wollen. Die Straf- und Zivilklägerin habe ihm aber gesagt, dass sie bluten würde, worauf er entgegnet habe, dass sie einfach neben ihn sitzen könne, was sie aber ebenfalls nicht gewollt habe.