Ferner kann auf die amtlichen Akten verwiesen werden. 8.3 Würdigung der Kammer betreffend die Vorwürfe der versuchten Vergewaltigung, der versuchten sexuellen Nötigung, der Nötigung, der Freiheitsberaubung, der Drohung und der Tätlichkeiten (Ziff. 1, 3, 4, 5 und 6 der Anklageschrift) 8.3.1 Zur Ehe der Parteien Wie erwähnt heirateten der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin am 30. August 2013 in J.________ (Afghanistan). Die Ehe der beiden stellte keine Scheinehe dar, war aber von den Eltern der beiden arrangiert (u.a. pag. 22 Z. 60, pag. 56 Z. 116 f. und Z. 151 f., pag. 110 Z. 95 ff.).