15 Gehalt und ihre Überzeugungskraft hin zu werten (WOHLERS, in: Donatsch/Lieber/Summers/Wohlers [Hg.], Kommentar zur Schweizerischen StPO, 3. A. 2020, N 12 und N 25 f. zu Art. 10 StPO, m.w.H.). Bei der Würdigung von Aussagen ist grundsätzlich zu beachten, dass jede (Zeugen-) Aussage eine Leistung ist, die gewisse Sinnes- und Geistesangaben zur Wahrnehmung einer Tatsache sowie zur Mitteilung des Wahrgenommenen voraussetzt. Die drei notwendigen Bestandteile dafür sind Wahrnehmungs-, Erinnerungsund Ausdrucksfähigkeit.