Am 29. April 2019 vereinbarten der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin, dass sie die Scheidung auf gemeinsames Begehren hin beantragen würden. Zudem verpflichtete sich der Beschuldigte, der Straf- und Zivilklägerin ab Rechtskraft des Scheidungsurteils für die Dauer von neun Monaten einen monatlich zum Voraus zahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 1'000.00 zu zahlen (pag. 214 ff. und pag. 246 f.). Am 27. Juni 2019 wurde die Ehe geschieden und die erwähnte Vereinbarung gerichtlich genehmigt (pag. 205 ff. und pag. 220 ff.).