12 In Ziffer 7 der Anklageschrift: Der Beschuldigte besass am 07. Mai 2019 auf seinem Handy Samsung 19 verschiedene, teilweise mehrfach abgespeicherte pornographische Aufnahmen mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen und Tieren. Diese dienten seinem eigenen Konsum. Einen unbekannten Teil der Aufnahmen machte er weiteren, namentlich nicht bekannten Personen zugänglich. Mit diesem Vorgehen soll der Beschuldigte den Tatbestand der Pornografie erfüllt haben.