Nachdem sich die Privatklägerin auf Aufforderung des Beschuldigten im Wohnzimmer auf dem Sofa neben ihn gesetzt hatte, packte er sie trotz ihrer Aufforderung zum Aufhören an den Haaren, küsste sie und biss sie in Hals und Ohr. Gleichzeitig zog er ihr das Oberteil so über den Kopf, dass ihre Arme in den Ärmeln verblieben und sie in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt war, und die Hose samt Unterhose bis zu den Knien herunter. Zudem schlug er sie auf den Oberschenkel, worauf sie ohnmächtig wurde.