Nachdem die Privatklägerin im Badezimmer eine Dusche zu nehmen beabsichtigte, betrat der Beschuldigte dieses ebenfalls und forderte sie zu einer gemeinsamen Dusche auf. Als die Privatklägerin dies ablehnte, packte er sie an ihren Händen und Haaren und hielt sie über dem Kopf fest, während er ihr das Oberteil auszog und die Hose bis zu den Fussknöcheln hinunterschob. Als er versuchte, ihr die Unterhose auszuziehen, wurde sie ohnmächtig.