11 Mit diesem Vorgehen soll der Beschuldigte die Tatbestände der versuchten Vergewaltigung und der versuchten sexuellen Nötigung erfüllt haben. In Ziffer 3 der Anklageschrift: Der Beschuldigte zwang die Privatklägerin in der Zeit vom 05. März 2018 bis am 25. März 2018 mehrmals unter Anwendung von Gewalt das Ausziehen ihrer Kleider zu dulden, namentlich in folgenden Fällen: