Nachdem er seine Kleider ausgezogen hatte, legte er sich hinter die auf der Seite liegende Privatklägerin, band ihre Hände mit seinem Hemd auf dem Rücken zusammen, hielt sie fest und legte ein Bein auf ihr Bein, so dass sie sich nicht bewegen konnte, rieb sein Glied hinten an ihrem Körper und versuchte, sowohl vaginal wie auch anal einzudringen. Dies gelang ihm nicht, bis die Privatklägerin, welche sich wehrte und sich aus seiner Umklammerung zu befreien versuchte, ohnmächtig wurde.