Dort wiederholte er seine Drohung. Als die Privatklägerin weggehen wollte, wendete er Gewalt an, indem er sie festhielt, sie aufs Bett schubste, sich zu ihr resp. auf sie legte, sie an den Haaren packte und ihr die Kleider auszog. Nachdem er seine Kleider ausgezogen hatte, legte er sich hinter die auf der Seite liegende Privatklägerin, band ihre Hände mit seinem Hemd auf dem Rücken zusammen, hielt sie fest und legte ein Bein auf ihr Bein, so dass sie sich nicht bewegen konnte, rieb sein Glied hinten an ihrem Körper und versuchte, sowohl vaginal wie auch anal einzudringen.