II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Vorwürfe gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 25. August 2020 (pag. 737 ff.) werden dem Beschuldigten folgende – hier noch zu prüfende – Sachverhalte vorgeworfen: In Ziffer 1 der Anklageschrift: Nachdem der Beschuldigte der Privatklägerin bereits vorgängig gedroht hatte, er werde für sie keine Aufenthaltsbewilligung beantragen und sie nach Afghanistan zurückschicken, wenn sie nicht mit ihm schlafe, begab er sich am 25. März 2018 ins Schlafzimmer, wo die Privatklägerin im Begriffe war, sich umzuziehen. Dort wiederholte er seine Drohung.