6. A.________ sei zu verurteilen, C.________ für die erlittene seelische Unbill eine Genugtuungssumme in der Höhe von Fr. 12'000 zuzüglich Zins von 5% seit dem 25. März 2018 zu bezahlen. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten von A.________. 6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Berufung des Beschuldigten ist beschränkt. Sie richtet sich gegen Ziffer II (Schuldsprüche wegen versuchter Vergewaltigung, versuchter sexuellen Nötigung, mehrfacher Nötigung, Freiheitsberaubung, mehrfacher Tätlichkeiten und Pornogra-