Rechtsanwältin D.________ stellte für die Straf- und Zivilklägerin in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung folgende Anträge (pag. 1200): 1. A.________ sei der versuchten Vergewaltigung schuldig zu sprechen. 2. A.________ sei der versuchten Nötigung schuldig zu sprechen. 3. A.________ sei der Nötigung, mehrfach begangen, schuldig zu sprechen. 4. A.________ sei der Freiheitsberaubung schuldig zu sprechen. 5. A.________ sei der Tätlichkeit, mehrfach begangen, schuldig zu sprechen.