zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 80.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 10 Tage; 4. zu einer Landesverweisung von 8 Jahren; die Landesverweisung sei im SIS auszuschreiben;