Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 24. Februar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich des Freispruchs von der Anschuldigung der Schändung gem. Ziff. I des Urteilsdispositivs, ohne Ausrichtung einer Entschädigung aber unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten; II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der versuchten Vergewaltigung, begangen am 25. März 2018 z.N. von C.________, 2. der Nötigung, mehrfach begangen zwischen dem 5. März 2018 und dem 25. März 2018 z.N. von C.________,