1. Das erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen Daten seien zu löschen. 2. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Samsung S8, ________ sei Herrn A.________ nach Rechtskraft des Urteils zurückzugeben. 3. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen. 4. Die erforderlichen weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. Staatsanwältin I.________ beantragte für die Generalstaatsanwaltschaft in der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 1198 ff. [Hervorhebungen im Original]): I.