3. Konfrontationsvermeidung, Dispensation der Straf- und Zivilklägerin und Ausschluss der Öffentlichkeit Mit Schreiben vom 16. August 2021 stellte und begründete Rechtsanwalt G.________ in Vertretung von Rechtsanwältin D.________ für die Straf- und Zivilklägerin den Antrag, die Straf- und Zivilklägerin sei vom Erscheinen an der oberinstanzlichen Verhandlung vollumfänglich zu dispensieren und es sei von einer weiteren Befragung der Straf- und Zivilklägerin abzusehen. Weiter beantragte er den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Gerichtsverhandlung (zum Ganzen pag. 1021 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft und Rechtsanwalt B.__