1034). Daraufhin wurden die Parteien zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10.-12. Mai 2022 vorgeladen (pag. 1047 ff.). Am 9. Mai 2022 ersuchte Rechtsanwältin H.________ im Auftrag ihrer Bürokollegin, Rechtsanwältin D.________, begründet um Ab- sowie Neuansetzung der Berufungsverhandlung (pag. 1074 ff.). Mit gleichentags ergangener Verfügung wurde die Berufungsverhandlung 10.-12. Mai 2022 abgesetzt (pag. 1078). In der Folge wurden die Parteien neu zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12./13. Juli 2022 vorgeladen (pag. 1096 ff.). Mit Schreiben vom 3. Juni 2022 ersuchte Rechtsanwältin D.__