3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird beschlossen: 1. A.________ wird lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit untersagt, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst (Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 StGB). Von den ausgesprochenen Strafen entfallen 45 Tagessätze Geldstrafe auf den Schuldspruch wegen Pornografie (Art. 67 Abs. 5 StGB).