5. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von Fr. 16'140.00 und Auslagen von Fr. 3'425.20, insgesamt bestimmt auf Fr. 19'565.20. […] III. 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt F.________ für die ergangenen Schuldsprüche werden wie folgt bestimmt: […] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt F.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit Fr. 10'633.55.