6. der Pornografie, festgestellt am 07. Mai 2019 in Bern durch Besitz von pornografischen Aufnahmen mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen und Tieren zwecks Eigenkonsum und Zugänglichmachen eines unbekannten Teils davon an weitere Personen; 3 und in Anwendung der Art. 22, 34, 40, 44, 47, 48a, 49 Abs. 1, 66a Abs. 1 lit. g + h, 106, 126 Abs. 2 lit. b, 181, 183 Ziff. 1 Abs. 1, 189 Abs. 1, 190 Abs. 1, 197 Abs. 4 + 5 StGB, Art. 426 Abs. 1 StPO verurteilt: