ohne Ausrichtung einer Entschädigung, aber unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von Fr. 4'035.00 (20% der gesamten Gebühren) und Auslagen von Fr. 856.30 (20% der gesamten Auslagen), insgesamt bestimmt auf Fr. 4'891.30, an den Kanton Bern.