1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) erkannte mit Urteil vom 24. Februar 2021 Folgendes (pag. 863 ff. [Hervorhebungen im Original]: I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Schändung, angeblich begangen am 25. März 2018 in Bern zN C.________;