Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 9'143.85 (inkl. Übersetzungskosten von CHF 200.00). A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung (exkl. Übersetzungskosten von CHF 200.00) im Umfang von 3/4, ausmachend CHF 6'707.90, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 1/4 und hinsichtlich der Übersetzungskosten entfällt die Rückzahlungspflicht. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.__