1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6.5 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Juli 2021. Die polizeiliche Haft von 1 Tag wird im Umfang von 1 Tag auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'150.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Juli 2021. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 11 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren.