2.2. am 13. Dezember 2018 in N.________, zum Nachteil der J.________ (Ziff. I.2.4 der Anklageschrift); 2.3. am 11. Januar 2019 in D.________, zum Nachteil der O.________ AG (Ziff. I.2.6 der Anklageschrift); 3. des Führens eines Fahrrades in angetrunkenem Zustand und der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfach begangen durch Führen eines Fahrrades ohne Licht und durch unerlaubtes Befahren eines Trottoirs mit dem Fahrrad, am 28. Februar 2019 in P.________ (Ziff. I.4. der Anklageschrift);