862, Z. 32). Die Verletzung stammt offenbar aus einer Auseinandersetzung aus dem Jahr 2020, hinsichtlich welcher am Regionalgericht Emmental-Oberaargau ein Strafverfahren hängig ist (pag. 881 f., pag. 883 ff.). Anlässlich seiner Vorstellung beim Migrationsdienst des Kantons Bern vom 17. August 2022 äusserte sich der Beschuldigte dahingehend, dass er nicht wisse, ob sein Bein amputiert werden müsse (vgl. die Aktennotiz, pag. 846). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 6. Dezember 2022 erklärte der Beschuldigte, dass er wegen des Beines krank sei und dieses «müde» sei. Es schmerze und er müsse Medikamente nehmen (pag.