Er delinquierte fortdauernd und hartnäckig. Allein in den letzten neun Jahren kam es zu 12 Verurteilungen unter anderem wiederholt wegen mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbruch und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Vielzahl der Delikte und die Verschiedenheit der beeinträchtigten Rechtsgüter zeugen von einer ungewöhnlichen Unbelehrbarkeit und Gleichgültigkeit des Beschuldigten gegenüber den hiesigen Gesetzen. Auch dies spricht gegen eine Integration des Beschuldigten und begründet gleichzeitig ein erhebliches öffentliches Interesse an dessen Fernhaltung.