Entsprechend wurden auch schon Bemühungen unternommen, um ihn in sein Heimatland Algerien zurückzuführen, wobei Algerien (und auch Tunesien) die Staatsangehörigkeit des Beschuldigten bisher nicht bestätigt hat. Beruflich und finanziell bieten sich ihm in der Schweiz ohne gültigen Aufenthaltstitel keine Perspektiven. Der Beschuldigte wurde bisher von Freunden unterstützt oder erhielt eigenen Angaben zufolge Unterstützungsleistungen des Rückkehrzentrums. Die soziale und kulturelle Integration des Beschuldigten in der Schweiz darf unter den gegebenen Umständen als nicht gelungen bezeichnet werden.