31 22.2 Integration in der Schweiz / finanzielle Verhältnisse / Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Der Beschuldigte spricht hauptsächlich Arabisch. Hochdeutsch scheint er allerdings auch ein wenig zu sprechen. So erklärte er anlässlich diverser Einvernahmen mehrfach, dass er hochdeutsch verstehe bzw. spreche und keine Übersetzung benötige. Im Rahmen seiner Einvernahme vom 4. Dezember 2020 wünschte er hingegen eine Übersetzung und auch bei der Vorinstanz sowie vor oberer Instanz wurde die Einvernahme übersetzt.