Am 21. Dezember 2003 stellte der Beschuldigte erneut ein Asylgesuch, auf welches das BFF mit Entscheid vom 5. Januar 2004 nicht eintrat und den Beschuldigten wiederum aus der Schweiz wegwies (pag. 800 ff.). Der Beschuldigte reiste somit Ende 2001 – als er gut .________-jährig bzw. .________-jährig war – in die Schweiz ein, wo er nun (mit einigen Unterbrüchen in Deutschland und Italien) seit rund 21 Jahren lebt. Die prägenden Jahre seiner Kinder- und Jugendzeit verbrachte er indes in Algerien. Daran vermag die Tatsache nichts zu ändern, dass das Geburtsjahr des Beschuldigten nicht genau bekannt ist (1971/1981).