Am 1. November 2001 stellte er in der Schweiz erstmals ein Asylgesuch. Dieses wurde mit Entscheid vom 19. April 2002 abgewiesen und der Beschuldigte – unter Ansetzung einer Ausreisefrist – aus der Schweiz weggewiesen (pag. 785 ff.). Am 21. Dezember 2003 stellte der Beschuldigte erneut ein Asylgesuch, auf welches das BFF mit Entscheid vom 5. Januar 2004 nicht eintrat und den Beschuldigten wiederum aus der Schweiz wegwies (pag.