22. Erwägungen der Kammer (Härtefallprüfung) 22.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz Der Beschuldigte wurde am .________ (oder .________ vgl. etwa die Angaben im Befragungsprotokoll des ehemaligen Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) vom 21. November 2001 [pag. 759] oder im Austrittsbericht des Universitätsspitals Basel vom 1. September 2022 [pag. 878]) in Algerien geboren. Er besuchte sechs Jahre die Primarschule, erlernte keinen Beruf und arbeitete eigenen Angaben zufolge als AE.________. Am 1. November 2001 stellte er in der Schweiz erstmals ein Asylgesuch.