19. Allgemeine Grundlagen zur Landesverweisung Gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB verweist das Gericht einen Ausländer, der wegen qualifiziertem Diebstahl gemäss Art. 139 Ziff. 2 StGB verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für fünf bis fünfzehn Jahre aus der Schweiz.