28 CHF 1'750.00 zu erhöhen ist (CHF 1'300.00 + CHF 450.00). Davon ist die rechtskräftig ausgesprochene Busse von CHF 600.00 nun wiederum abzuziehen, so dass eine auszufällende Busse von CHF 1'150.00 resultiert. 18.9 Fazit Gesamtbusse Insgesamt ergibt sich damit eine Gesamtbusse von CHF 1'150.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Juli 2021. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 11 Tage festgesetzt (Art. 106 Abs. 3 StGB). V. Landesverweisung