Nach Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponente ergibt sich eine hypothetische Gesamtbusse in Höhe von CHF 1'300.00. 18.8 Zusatzstrafe Mit rechtskräftigem Urteil vom 15. Juli 2021 der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wurde für die Übertretungen (geringfügiges Vermögensdelikt, Tätlichkeiten, Fahren ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, Fahren unter Missachtung von Beschränkungen oder Auflagen sowie einfacher Verkehrsregelverletzung) eine Gesamtbusse von CHF 600.00 ausgefällt. Diese ist im Umfang von CHF 450.00 an die hypothetische Gesamtbusse anzurechnen, so dass diese auf