18.6 Täterkomponente Betreffend die Täterkomponente kann auf E. 17.5 hiervor verwiesen werden. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen des Beschuldigten ist die hypothetisch ausgefällte Gesamtbusse von CHF 975.00 auf CHF 1'300.00 zu erhöhen. 18.7 Hypothetische Gesamtbusse Nach Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponente ergibt sich eine hypothetische Gesamtbusse in Höhe von CHF 1'300.00. 18.8 Zusatzstrafe