18.4 Führen eines Fahrrades ohne Licht und Unerlaubtes Befahren eines Trottoirs Für das Fahren ohne Licht nachts bei beleuchteter Strasse sehen die VBRS-Richtli- nien eine Busse in Höhe von CHF 60.00 vor (S. 11). Die Kammer erachtet mit der Vorinstanz demnach eine Busse in Höhe von CHF 60.00 als angemessen, welche im Umfang von CHF 40.00 asperierend zu berücksichtigen ist. Für das unerlaubte Befahren des Trottoirs gemäss Art. 43 Abs. 2 SVG und Art. 41 Abs. 2 Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) sieht die Ordnungsbussenverordnung (OBV; SR 314.11) eine Busse in Höhe von CHF 40.00 vor.