26 Die Vorinstanz hat treffend festgehalten, dass der Beschuldigte am 18. August 2020 vorläufig festgenommen wurde und entsprechend ein Tag Polizeihaft an die Strafe anzurechnen ist (pag. 23 f.). 17.9 Vollzug der Strafe Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).