Davon sind die rechtskräftig ausgesprochenen 160 Tage Freiheitsstrafe nun wiederum abzuziehen, so dass eine auszufällende Strafe von 200 Tagen bzw. rund 6.5 Monate resultiert. 17.7 Fazit Gesamtfreiheitsstrafe Nach dem Gesagten hat die Kammer eine Zusatzstrafe in Höhe von 6.5 Monaten zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Juli 2021 auszusprechen. 17.8 Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an.