Die asperierte hypothetische Tatkomponentenstrafe von sechs Monaten ist aufgrund der Vorstrafen um zwei Monate auf nunmehr 8 Monate zu erhöhen. 17.6 Bestimmung der Zusatzstrafe Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau hat in ihrem Urteil vom 15. Juli 2021 ihrerseits bereits eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, ausmachend 160 Tage. Weil es sich um einen Strafbefehl handelt, sind die Details der Strafzumessung nicht bekannt. Die ausgefällten 160 Tage sind entsprechend der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unverändert zu übernehmen. Mit Verweis auf die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichts (vgl. Ziff.