25 wesentlich erleichtert bzw. zur Vereinfachung oder Wahrheitsfindung beigetragen. Er wurde nämlich bei den meisten seiner Taten entweder direkt beim Verlassen des Geschäfts angehalten oder mittels objektiver Beweismittel in Form von Videoüberwachungen überführt. Es ist ihm entsprechend der Vorinstanz kein Geständnisrabatt zu gewähren. Echte Reue und Einsicht waren – über einfache Lippenbekenntnisse hinaus – nicht auszumachen, was aber ebenfalls neutral gewichtet wird.