Der aktuellste Strafregisterauszug vom 25. Oktober 2022 weist ganze sechs Seiten und zahlreiche Einträge auf. Im Strafverfahren bzw. gegenüber den Behörden verhielt sich der Beschuldigte korrekt, was jedoch erwartet werden darf. Der Beschuldigte ist (nunmehr) zwar geständig, seine Geständnisse haben die Strafverfolgung aber nicht