24 In Anlehnung an die VBRS-Richtlinien (S. 49) erscheint pro Hausfriedensbruch eine Strafe von 15 Strafeinheiten als angemessen. Davon sind jeweils 10 Strafeinheiten asperierend zu berücksichtigen, ausmachend insgesamt 30 Strafeinheiten bzw. 1 Monat Freiheitsstrafe. 17.4 Asperierte Tatkomponentenstrafe Insgesamt resultiert eine asperierte hypothetische Tatkomponentenstrafe bzw. eine Gesamtstrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe, welche die Kammer als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen erachtet. 17.5 Täterkomponente