23 Die subjektive Tatkomponente wirkt sich insgesamt neutral aus. Die Kammer erachtet demnach eine Einsatzstrafe von vier Monaten/120 Strafeinheiten als angemessen. 17.2 Asperation Diebstahl vom 19. September 2018 Massgeblich für die Beurteilung der Intensität der Rechtsgutverletzung ist primär wiederum der Deliktsbetrag. Vorliegend behändigte der Beschuldigte in der AB.________ H.________ drei Saugroboter und ein Elektro-Fahrrad im Wert von insgesamt CHF 2'646.00.