Die von der Vorinstanz ausgefällten vier Monate/120 Strafeinheiten sind angesichts der konkreten Umstände angemessen. 17.1.2 Subjektive Tatschwere Subjektiv handelte der Beschuldigte mit direktem Vorsatz und in der Absicht, sich finanziell zu bereichern. Das direktvorsätzliche Handeln und der finanzielle Beweggrund, die einem Vermögensdelikt inhärent sind, wirken sich neutral auf das Verschulden aus. Betreffend