16. Methodik Der Beschuldigte wurde seit der vorinstanzlichen Verurteilung vom 30. März 2021 mit Urteil vom 15. Juli 2021 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl, Tätlichkeiten, Drohung, Hinderung einer Amtshandlung sowie Widerhandlung gegen das AIG und gegen das SVG, begangen im Zeitraum vom September 2020 bis Juli 2021, zu einer Freiheitsstrafe von 160 Tagen und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Diese neu hinzugetretene Verurteilung ist vorliegend bei der Strafzumessung durch die Kammer zu berücksichtigen.