Dann hat er mir Alkohol gebracht und ich habe ihm diese Maschine gegeben. Ich habe keinen Wohnort und deshalb musste ich bei ihm schlafen und ihm etwas geben», pag. 865, Z. 37 ff.) und ihm die entsprechenden Waren direkt oder indirekt zur Bestreitung seines Lebensunterhalts gedient haben bzw. er sich dadurch laufende Aufwendungen sparen konnte. Das Erfordernis des mehrfachen Delinquierens ist sodann auch klarerweise erfüllt, stehen hier doch fünf Vorfälle innert zwei Monaten zur Beurteilung an. Der Beschuldigte beging während dieser Zeit in mehr oder weniger regelmässigen Abständen eine Vielzahl von Diebstählen (einmal sogar zwei Diebstähle innert gut zwei Stunden;