12. hiervor). Aus den Aussagen des Beschuldigten (zuletzt anlässlich der Berufungsverhandlung) ergab sich denn auch, dass die fraglichen Diebstähle für den Beschuldigten geradezu existentiell gewesen sind («Also wenn jemand kein Geld hat… was soll er machen. Verhungern und Sterben?!», pag. 314, Z. 155; «Das sind kleine Sachen, damit ich etwas essen kann», pag. 864, Z. 37 f.; «Ja, ich habe das gemacht, weil ich kein Geld hatte und ich muss essen», pag. 864, Z. 40 f.; «Ich habe drei Monate bei einem Mann geschlafen bzw. gewohnt. Dann hat er mir Alkohol gebracht und ich habe ihm diese Maschine gegeben.