13. Subsumtion Der Beschuldigte beging im Zeitraum vom 10. November 2018 bis am 11. Januar 2019 – während rund zwei Monaten – fünf Diebstähle. Dass es sich bei den besagten Waren um «fremde» Gegenstände handelte und der Beschuldigte die Absicht hatte, sich diese – zumindest vorübergehend – anzueignen und sich zu bereichern, liegt auf der Hand. Es ist in Bezug auf alle angeklagten Diebstähle von einer vollendeten